Kevelaer

Anlässlich einer Windparkplanung erhalten Anwohner die Möglichkeit, der Emittentin ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Das versetzt die Emittentin in die Lage, Kosten für die Planung der Windparks Zerfer Schneeberg und Warburg II zu übernehmen. Der Emissionserlös wird ausschließlich dafür genutzt. Weitere Anlageobjekte bestehen nicht. Die Windparks Zerfer Schneeberg und Warburg II sind im Vermögensinformationsblatt beschrieben.

 

                              Emissionsdetails

So einfach geht's

Zinsen p.a.
6,1 %

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Mindestbeteiligung
500 €

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Maximalbeteiligung
10.000 €


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Zeichnungsberechtigten
PLZ Kevelaer: 47623-47627
sowie Geldern: 47608

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Laufzeit
31.12.2028

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Emissionsvolumen
2.000.000 €

Zeichnungshinweise

  • Das Beteiligungsangebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet 47623 - 47627 sowie 47608.
  • Im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. Januar 2024 konnten Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, konnte später ein Nachrangdarlehen der ABO Energy Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
  • Wer Interesse bekundet hat, war nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Windpark Kevelaer wird der Emittentin ABO Energy Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens fand in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 statt. Beteiligen konnten sich Bürger, die sich zuvor unverbindlich an einem Interessebekundungsverfahren beteiligt hatten. Die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wurde im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.