ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Kevelaer östlich des Ortsteils Wetten.
Die geplante Windenergieanlage würde auf dem Gelände jährlich so viel sauberen Strom produzieren wie rund 6.100 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von circa 14.000 Tonnen Kohlendioxid.
Ausführliche Informationen zu dem Projekt und aktuelle Meldungen finden Sie auf www.windpark-kevelaer.de
Emissionsdetails
Zeichnungshinweise
- Das geplante Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet : 47623-47627 sowie 47608.
- Im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
- Wer Interesse bekundet hat, ist nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.
Technische Daten
Anzahl | 1 WEA |
Hersteller | GE |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,5 Megawatt |
Standort
Der Standort der geplanten Windenergieanlage befindet sich in Kevelaer östlich des Ortsteils Wetten in der Gemarkung Winnekendonk. Die geplante Anlage soll auf Ackerflächen in dem Windenergiebereich „Kev_Wind_003“ entstehen, den der seit 2018 gültige Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf ausweist.
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Windkraftwerk Kevelaer wird der Emittentin ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt im ersten Quartal 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.