Windpark Herrscheid

ABO Wind möchte auf dem Herrscheid insgesamt vier Windenergieanlagen errichten. Das Planungsgebiet liegt östlich des Ortsteils Oedingerberg im Grenzbereich der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Eslohe.
Die geplanten Windparks Herrscheid-Eslohe und Herrscheid-Lennestadt würden so viel Strom produzieren wie rund 17.000 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 38.000 Tonnen Kohlendioxid.

Ausführliche Informationen zu den Projekten und aktuelle Meldungen finden Sie auf www.windpark-herrscheid-eslohe.de sowie www.windpark-herrscheid-lennestadt.de

 

                              Emissionsdetails

So einfach geht's

Zinsen p.a.
ca. 6,1 %

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Mindestbeteiligung
500 €

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Maximalbeteiligung
10.000 €


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Zeichnungsberechtigten
PLZ 59889 Eslohe,
57368 Lennestadt
und 59872 Meschede

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Laufzeit
ca. 5 Jahre

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Emissionsvolumen
ca. 1 Mio. €

Zeichnungshinweise

  • Das geplante Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet 59889, 57368 und 59872.
  • Im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
  • Wer Interesse bekundet hat, ist nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.

Technische Daten

Anzahl 4 WEA
Hersteller GE 5.5-158
Nabenhöhe 161 Meter
Rotordurchmesser 158 Meter
Gesamthöhe 240 Meter
Nennleistung je 5,5 Megawatt

 

Standort

Die vier Anlagen sollen auf den Gemarkungen Cobbenrode (Eslohe) und Oedingen (Lennestadt) entstehen. Alle beplanten Flächen hat der Orkan Kyrill im Jahr 2007 stark beschädigt.

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Windpark Herrscheid wird der Emittentin ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt im ersten Quartal 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.