ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit drei Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Schieder-Schwalenberg. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 10,8 Megawatt könnten die Windkraftanlagen so viel umweltfreundlichen Strom produzieren wie rund 8.500 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 19.000 Tonnen Kohlendioxid.
Ausführliche Informationen zu dem Projekt und aktuelle Meldungen finden Sie auf www.windpark-schieder-schwalenberg.de
Emissionsdetails
Zeichnungshinweise
- Das geplante Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg.
- Ab Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
- Wer Interesse bekundet hat, ist nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.
Technische Daten
Anzahl | 3 WEA |
Anlagentyp | Nordex |
Nabenhöhe | 134 Meter |
Gesamthöhe | 199,5 Meter |
Elektrische Nennleistung je Anlage | 3,6 Megawatt |
Gesamtleistung des Windparks | 10,8 Megawatt |
Standort
Der von ABO Wind ins Auge gefasste Standort innerhalb der Gemarkung Brakelsiek bietet sehr gute Bedingungen für die Windkraft. Zur Absicherung der prognostizierten Windgeschwindigkeiten von mehr als sechs Metern pro Sekunde wurde 2019 eine Dauermessung mit einem LiDAR Gerät durchgeführt.
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen für den Windpark Schieder-Schwalenberg wird der Emittentin ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt im Herbst 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird erst zu Beginn des öffentlichen Angebots - im Herbst 2023 - veröffentlicht.